Naturschutzgebiet Fulder Aue – Ilmen Aue in Gefahr
(NABU)
Das Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ (zwischen Ingelheim und Bingen) ist wegen seiner internationalen Bedeutung für den Wasservogelschutz ein Teilgebiet des Europareservates „Rheinauen zwischen Eltville und Bingen“.
Darüber hinaus ist dieses Gebiet auch von europäischer Bedeutung und daher Teil des europäischen Vogelschutzgebietes "Rheinaue Bingen - Ingelheim" und Flora-Fauna-Habitat (FFH) - Gebietes "Rheinniederung Mainz-Bingen" und damit auch Bestandteil des europäischen Natura2000-Gebietsnetzes, das aus Vogelschutzgebieten und FFH-Gebiete besteht und zur Erhaltung des europäischen Naturerbes von der EU in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsländern ausgewiesen wurde.
Damit zählt dieses Gebiet zu den in Europa höchstmöglich geschützten Flächen.
Insbesondere für viele seltene Zugvögel ist dieses Gebiet eines der wichtigsten Rast- und Futterplätze auf ihrem Zug von Skandinavien in Richtung Süden. Darüber hinaus befinden sich sehr viele teilweise geschützte Vogelarten zur Brut und zur Mauser in diesem Gebiet.
Was der Frankfurter Flughafen für Flugzeuge ist, ist dieses Gebiet für die Vogelwelt – ein internationales Drehkreuz.
Zum Schutz der Vögel wurde für diese Wasserflächen bereits vor mehr als 30 Jahren Sperrzeiten vom 15. Oktober bis Ende März eingeführt, in denen ein Befahrungsverbot für jegliche Wasserfahrzeuge besteht. Für die Sommermonate gelten nur landseits verschiedene Einschränkungen, so ist u. a. das Anlanden von Wasserfahrzeugen, offene Feuer, Lärm, freilaufende Hunde, etc. untersagt.
In den vergangenen Jahren hat die Freizeitnutzung auch dieses Gebietes deutlich zugenommen – und häufig wurden diese Einschränkungen nicht eingehalten oder einfach ignoriert. Regelmäßig wurden Anlandungen von Sportbooten beobachtet, es fanden Partys in den Buchten mit lauter Musik statt. Auch lautes Geschrei durch badende Personen, freilaufende Hunde, Zelte, liegengelassener Müll, Betreten der Inseln und Sandbänken, und vieles mehr gehören dazu. Zusätzlich sind auch neue Sportarten wie Windsurfen, Kitesurfen oder Stand-Up-Padle hinzugekommen, mit weiteren Störfaktoren für Vögel.
Die Fluchtdistanz vieler Vögel wird dabei nicht eingehalten.
Ein Vogel in der Mauser kann aber nicht wegfliegen! Brutvögel müssen flüchten, verlassen ihre Nester und verlieren damit ihre Brut. Das ist ein deutlicher Eingriff in den Lebensraum dieser Tiere, wirkungsvoller Natur- und Vogelschutz ist so nicht möglich.
Für die üblichen Boote der Wasserschutzpolizei ist dieses Gebiet nicht befahrbar – und somit ist es oft nur schwer möglich, Verstöße gegen die Schutzbestimmungen zu ahnden.
Um dem Naturschutz zum Recht zu verhelfen, hatte die für den südlichen Teil von Rheinland-Pfalz zuständige obere Naturschutzbehörde der Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Süd im Juli 2024 kurzfristig auch für die Sommermonate ein Befahrungsverbot für Sportboote, Yachten, Kajaks, Paddle Boards dieser Wasserflächen angeordnet, mit dem Hauptargument, dieses Gebiet „ ….hat nicht nur im Winterhalbjahr sondern ganzjährig eine herausragende Bedeutung als Lebensraum für brütende, rastende und wandernde Vogelarten.“
Die Naturschutzverbände haben das als längst fällige Maßnahme begrüßt, bei den Wassersportlern hat es große Wellen der Empörung verursacht. Seitdem gibt es großen Widerstand gegen Einschränkungen der sommerlichen Nutzung durch Wassersportvereine und anderen Gruppen und Personen, die sich in der Ausübung ihres Wassersports und ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt sehen.
Da der Rhein als Bundeswasserstraße vorrangig in die Zuständigkeit des Bundesverkehrsministeriums (BMV) fällt, hat die SGD Süd den Vollzug des sommerlichen Befahrungsverbots ausgesetzt und dem BMV die weitere Umsetzung des Natur- und Vogelschutzes überlassen. Seitdem wird vom BMV eine Lösung über eine neue Befahrensregelung für Wasserfahrzeuge gesucht.
Es hatte zuvor bereits von der SGD Süd organisiert verschiedene Gespräche am „Runden Tisch“ mit den Beteiligten gegeben, bei denen auch der BUND Rheinland-Pfalz (gemeinsam mit den anderen Naturschutzverbänden) aktiv eingebunden war, um die Möglichkeit zu einem Kompromiss auszuloten.
Durch eine Vielzahl von regionalen und überregionalen Sportverbänden hat die Liste der teilnehmenden Verbände und Behörden mehr als 50 Positionen, inklusive diverser Behörden des Bundes, aus den Landesverwaltungen in Hessen und Rheinland-Pfalz, verschiedene Kommunen von beiden Seiten des Rheins, auch Anwaltskanzleien.
Zwischenzeitlich hat sich eine Interessengemeinschaft der organisierten Wassersportler gegen Einschränkungen des Wassersports formiert, die ggf. mit Klagen die Entscheidung des Bundesministeriums anfechten wird, wie aus Zeitungsartikeln zu entnehmen ist.
Im Juli 2025 wurde dann von dem Bundesverkehrsministerium ein Vorschlag für eine „Alternativlösung einer Befahrensregelung für die Stillwasserbereiche im Naturschutzgebiet Fulder Aue – Ilmen Aue“ vorgelegt und alle Beteiligten aufgefordert, ihre Stellungnahmen einzureichen.
Der vorgeschlagene Kompromiss wird jedoch von der Wassersport-Interessengemeinschaft nicht akzeptiert (zu viele Einschränkungen) – aber auch die Naturschutzverbände konnten diesen Kompromiss nicht akzeptieren wegen unzureichendem Schutz für die Natur.
Der Entwurf sieht keinen Ausschluss für alle Wasserfahrzeuge vor, sondern lässt Ausnahmen für Kanus und Ruderboote zu. Diese führen allerdings ebenso zu erheblichen Störungen wie die anderen Wasserfahrzeuge. Dies ist in einem von der SGD Süd beauftragen Gutachten deutlich dargestellt. Demnach ist ergänzend zu dem bereits im Winterhalbjahr bestehenden Befahrensverbot für alle Wasserfahrzeuge auch eine Vollsperrung in den Sommermonaten erforderlich, um einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensräume für die dort anzutreffenden Wasservögel zu erreichen.
Von den anerkannten Naturschutzverbänden wird daher eine Vollsperrung in den Sommermonaten für alle Wasserfahrzeuge für unverzichtbar erachtet. Der BUND Landesverband Rheinland-Pfalz e. V., der Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. und die Rheinische Naturforschenden Gesellschaft e.V. (RNG) haben eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.
Die gemeinsame Stellungnahme von BUND, NABU und RNG finden Sie hier.
Eigentlich ist allen klar, dass die bisherige Nutzung den Naturschutz komplett unterläuft – die mangelnde Ahndung der Verstöße wurde mehrfach angesprochen, ohne konkrete Lösungsmöglichkeiten. So kann es nicht weitergehen.
Auch viele der betroffenen Wassersportler unterstreichen, dass sie die Natur wertschätzen und schützen wollen, gleichzeitig werden aber deutliche wissenschaftliche Untersuchungen und Fakten angezweifelt, so auch das o.g. Gutachten, das die Störungen der Vögel durch die Freizeitnutzer belegt.
Nun wurden wieder viele Stellungnahmen eingereicht – aber aufgrund der hohen Anzahl der betroffenen Wassersportler sind sicherlich viel mehr Stellungnahmen gegen den Naturschutz als von den relativ wenigen Naturschutzorganisationen durch das Ministerium zu bearbeiten.
Die betroffenen Vögel haben leider nur eine sehr kleine Lobby.
Eine Auswertung der Stellungnahmen und Entscheidung durch das Ministerium liegt noch nicht vor.
Wir sehen eine große Gefahr, dass ein sehr wertvolles Schutzgebiet, das wir für unsere Gesellschaft erhalten müssen, den Eigeninteressen einiger Weniger geopfert werden soll – als gäbe es auf dem Rhein nur dieses kleine Refugium zur Ausübung dieser sportlichen Freizeitaktivitäten. In der gemeinsamen Stellungnahme von BUND, NABU und RNG wird aber deutlich, dass es auch zumutbare und ausreichende Möglichkeiten für Ruderboote und Kanus gibt, auf Wasserflächen außerhalb des Naturschutzgebietes zu fahren.
Es wäre ein trauriges Zeichen von Egoismus, wenn es nicht mal gelingt, ein kleines Gebiet ungestört zu lassen.
Gönnen wir der Natur und den Vögeln doch diese paar Quadratmeter – damit sich auch unsere Kinder und Enkel daran erfreuen können und die Artenvielfalt als Grundlage für unser weiteres Überleben erhalten bleibt.
Hierzu gibt es auch einen informativen Beitrag aus der Hessenschau vom 14.05.2025: